In der Freude um die Zurückweisung des französischen Internetsperr-Gesetztes HADOPI durch die obersten Verfassungshüter (und der Aufregung darum, dass das der Regierung von Nicolas Sarkozy relativ egal ist) ist, zumindest für mich, die Begründung und ihre Bedeutung etwas untergegangen.

Neben dem Hinweis dass HADOPI die Unschuldsvermutung untergräbt, begründet der französische Verfassungsrat sein Urteil nämlich damit, dass die der Kommunikationsfreiheit, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegt ist, widerspricht. Diese grundlegende Freiheit umfasst heute auch die Nutzung des Internet.

Das ist ein bemerkenswertes Urteil, und langsam scheint sich diese Sichtweise zumindest zu etablieren. ReadWriteWeb berichtet von einer (mutigen) Prognose von Corey Doctorow:

Here’s a prediction: in five years, a UN convention will enshrine network access as a human right (preemptive strike against naysayers: “Human rights” aren’t only water, food and shelter, they include such “nonessentials” as free speech, education, and privacy). In ten years, we won’t understand how anyone thought it wasn’t a human right.

Der Europarat nahm den Internetzugang erst Ende Mai in Namen von Meinungs- und Informationsfreiheit vor unverhältnismäßigen Maßnahmen im “Kampf gegen den Terrorismus in Schutz, als man sich traf, um überhaupt eine Linie in den Fragen “neuer Medien” zu finden.