Ich habe einen Fehler gemacht, und dem FORMAT unterstellt, nur die pro Internetsperren Position von Harald Gremel, BKA, zu drucken. Tatsächlich gibt es aber vier Beiträge zu dem Thema (die restlichen drei habe ich damals leider nicht gefunden), wie ich heute via Twitter bei Corinna Milborn gelesen habe.

Im FORMAT finden sich neben dem bereits erwähnten, jenseitigen, Kommentar von H. Gremel auch zwei kritische, nämlich einmal der von Sascha Lobo mit dem Titel “Sperrung bedeutet nicht löschen, sondern ein virtuelles Stoppschild davorzuhängen” der mit der schönen Frage beginnt, wie man mit einem brennenden Haus umgehen würde. Der zweite kritische Beitrag stammt von Andreas Wildberger (ISPA – Internet Service Providers Austria) und trägt den Titel “Zugangssperren einzurichten bedeutet, ein Melanom mit Make-up abzudecken“.

Außerdem beschrieb noch die zuletzt hier thematisierte österreichische Justizministerin Claudia Bandion-Ortner unter dem Titel “Die Rechtslage ist eindeutig un­zureichend, es gibt noch zahlreiche offene Fragen” ihre nebulöse Position, ohne wirklich etwas klar zu stellen.