F: Was? Worum geht es hier?

Die deutsche Bundesregierung plant sogenannte Internetsperren in Zusammenarbeit mit den Internetprovidern ein- bzw. durchzuführen. Das soll so aussehen, dass eine Behörde eine Liste über zu sperrende Seiten führt und diese an die Provider weitergibt. Diese sperren dann den Zugriff ihrer Nutzer auf die jeweiligen Seiten. Begründet wird dies damit, dass man damit gegen Kinderpornographie im Internet vorgehen und so die Kinder schützen könne.

Die Idee ist nicht neu, solche Sperrlisten gibt es bereits in einigen anderen Ländern. Nach Deutschland möchte nun möglicherweise auch Österreich auf den Zug aufspringen. Im Vorfeld der Landtagswahlen beschloss der oberösterreichische Landtag einen Initiativantrag, der der Landesregierung aufträgt, sich bei der Bundesregierung für Internetsperren einzusetzten.

Aber! Internetsperren sind wirkungslos gegen Kinderpornographie, dafür gefährlich für grundlegende Elemente jeder Demokratie, die man unter dem Begriff Informationsfreiheit zusammenfassen kann (siehe unten).

F: Warum soll nicht gegen Kinderpornographie im Internet vorgegangen werden?

Diese Frage muss man an die Befürworter der Internetsperren richten, nicht an die Gegner. Denn Internetsperren verhindern weder, dass man auf Seiten mit diesem Inhalt zugreifen kann (s.u.) noch das es diese Seiten gibt, noch das Kinderpornographie produziert wird. Sie verdecken lediglich das Problem. Es handelt sich um eine Scheinlösung die die Opfer von Kindesmissbrauch für einen (erhofften) kurzfristigen politischen Gewinn instrumentalisiert. Deshalb wurde in Deutschland der Verein Missbrauchsopfer gegen Internetsperren (MOGIS) gegründet.

F: Warum nützen Internetsperren nichts?

Weil sie, in jeder Form, einfach zu umgehen sind, zum Beispiel durch die Nutzung anderer Nameserver, offener Proxyserver oder durch frei verfügbare Anonymisierungsdienste. Anleitungen dazu sind im Netz leicht zu finden, die Installation einer solchen Umgehungsstrategie dauert nur wenige Minuten. Es ist davon auszugehen, dass jemand, der am Konsum von kinderpornographischem Material wirklich interessiert ist, auch in der Lage ist, solche Modifikationen an seinem Internetzugang vorzunehmen.

Denn, auch wenn es anders suggeriert wird, man findet kinderpornographisches Material im Internet nicht “einfach so”, sondern nur dann, wenn man genau weiß, wo man suchen muss. Ein versehentliches Anklicken, auch über legale Pornoseiten, kommt praktisch nie vor, da sich die legale Pornoindustrie aus ihrem ureigensten Interesse sehr streng von der Kinderporno-Szene abgrenzt.

F: Auch wenn es nicht viel hilft, ist das nicht besser als nichts?

Die Frage basiert auf falschen Voraussetzungen. Einerseits kann man andere, sinnvolle Maßnahme gegen Kinderpornografieseiten setzten, andererseits helfen solche Sperrungen keinem einzigen Kind, sondern verbergen deren Missbrauch nur.

F: Welche Gefahren bergen Internetsperren?

Durch eine verpflichtende Einführung von Internetsperren werden Provider gezwungen, das Internet in “gute” und “böse” Seiten zu unterteilen. Durch die dazu notwendige Infrastruktur ergibt es sich praktisch zwangsläufig, dass bei den Providern auch Daten anfallen, wer “böse” Seiten anzusurfen versucht. Auch wenn diese Daten zunächst nicht mitgespeichert oder nicht herausgegeben werden, so wäre es in einem nächsten Schritt ein Leichtes, die Provider rechtlich zur Herausgabe der Userdaten zu zwingen (z.B. um Kinderporno-Konsumenten strafrechtlich zu belangen). Es benötigt nicht sehr viel Phantasie sich vorzustellen, welche demokratiepolitischen Konsequenzen daraus fast zwangsläufig entstehen, denn durch diese Art von Infrastruktur kann auch jede andere Art von Userverhalten aufgezeichnet und ausgewertet werden. Außerdem muss man bedenken, dass die tatsächlichen Kinderporno-Konsumenten nicht auf diesen Listen aufscheinen würden, wenn sie die Sperre umgehen (s.o.).

F: Warum wird in der Diskussion immer wieder die Musikindustrie erwähnt?

Die Musikindustrie hat großes Interesse an der Verfolgung von Kinderpornokonsumenten. Sobald die Infrastruktur bei den Providern funktioniert ist es absehbar, daß sie massives Lobbying betreiben wird, damit auch Filesharing-Seiten darüber blockiert werden. Der deutsche Universitätsprofessor Dr. Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Universität Münster sagt dazu in einem Interview: “Ich habe den Eindruck, dass die Familienministerin nicht weiß, wessen Interessen sie tatsächlich Rechnung trägt. Für die Musikindustrie, die seit Jahren die Nutzer von Privatkopien kriminalisieren möchte, ist das, was jetzt im Jugendschutz geschieht, das Beste, was passieren kann. Damit lässt sich die Ministerin letztlich auch instrumentalisieren.”

Dieser Zusammenhang wird von der Musikindustrie auch selbst hergestellt: “Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie, hakte sich sogleich bei der Ministerin ein: ‘Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums.’”

F: Welche weiteren Konsequenzen von Internetsperren sind absehbar?
Nachdem sich relativ bald nach Einführung der Netzsperren herausstellen wird, dass diese größtenteils nutzlos sind (s.o.), wäre es logisch im nächsten Schritt zu versuchen, die oben geschilderten Umgehungsstrategien gesetzlich zu verbieten. Dadurch würde dann jeder Internet-User, der aus irgendwelchen – völlig legitimen – Gründen gerne anonym im Netz surfen will, zwangsweise kriminalisiert, was letztendlich zu einer massiven Einschränkung der Grundrechte auf Informations- und Meinungsfreiheit sowie des Schutzes der Privatsphäre führen würde. Andersrum ausgedrückt: Die Benutzung des Internets wäre nur noch möglich, wenn man dabei in Kauf nimmt, dass der eigene Provider, der Staat und auch die Eigentümer der besuchten Websiten wissen oder zumindest leicht feststellen können, was sich jemand wann angesehen hat.

F: Was kann man wirklich gegen Kinderpornographie tun?

So wie bei jedem Verbrechen besteht die sinnvollste Möglichkeit zur Verfolgung darin, die Verbrecher zu belangen, wie dies ja schon seit Jahren auf Basis internationaler Zusammenarbeit zwischen Behörden, Internet-Providern und Kinderschutzorganisationen durchaus erfolgreich geschieht (siehe zB Stopline oder InHope).

Darüber hinaus kann der geringe Effekt von Internetsperren mit geringerem Aufwand leicht übertroffen werden, wenn man die Provider, die das Material hosten, einfach darauf aufmerksam macht bzw. bittet das zu entfernen. Es ist gängige Praxis bei den Hostern, die Seiten offline zu nehmen, Beweissicherung durchzuführen und Anzeige gegen ihren Kunden zu erstatten.

Der deutsche Arbeitskreis gegen Zensur etwa, hat auf diesem Weg in weniger als 12 Stunden 60 kinderpornographische Seiten verschwinden lassen.

Diese Seite basiert großteils auf dem Argumentarium von Michael Eisenriegler und auf Beiträgen von Andrea, Gerald und Mathias.

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