Nachdem Anfang dieser Woche die französische Regierung von Präsident Nicolas Sarkozy einen erneuten Anlauf ein Netzsperrgesetz einzuführen unternommen, und dies Kraft ihrer eigenen Mehrheit im Parlament beschlossen hat, bringt die sozialistische Opposition die angestrebten Netzsperren wieder vor das Verfassungsgericht.
Dieser hatte das erste Gesetz als verfassungswidrig abgelehnt. Die Argumentation der Sozialisten setzt dabei an, dass es im neuen Gesetz zwei unterschiedliche Verfahren geben soll, neben einem Strafverfahren auch ein sogenanntes “beschleunigtes Verfahren”. Dort prüft ein Richter die Indizien und spricht dann die Strafe aus. Der Beschuldigte hat keinerlei Möglichkeit Stellung zu nehmen.



