Zumindest denjenigen, die Urheberrechte verletzten. Oder die einen Anschluss besitzen, über den jemand Urheberrechte verletzt. Und natürlich alle, für die sich irgendwie Indizien konstruieren lassen, dass sie Urheberrechte verletzten. Wie das?
Das französische Verfassungsgericht hat “HADOPI 2″, das Sperrgesetzt der Regierung Sarkozy, bis auf eine relativ unbedeutende Ausnahme, bestätigt (die Sozialisten hatten es vors Gericht gebracht). Jetzt könnte man meinen, dass mit diesem Gesetz Personen die Urheberrechte verletzten, vor Gericht kommen. Nicht unbedingt. Den im Schnellverfahren entscheidet ein Richter, ohne Anhörung der Betroffenen, aufgrund der von den Rechteinhabern vorgelegten Beweisen. Toll, diese Gleichheit aller vor dem Recht…



